Abgleich Communication on Progress (COP) und Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Mit Unterstützung von concern nahm das Deutsche Global Compact Netzwerk (UNGC) in Zusammenarbeit mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung einen Abgleich zwischen den Berichtsformaten Communication on Progress (COP) und dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor. Dieser zeigt detailliert, welche Inhalte des COPs in eine DNK-Entsprechenserklärung übertragen werden können und wie die Entsprechenserklärung als COP genutzt werden kann. Der Abgleich wurde aktuell auf der Homepage des UNGC veröffentlicht.

Ergebnisse:

  • Der DNK ist umfangreicher als der COP. Unternehmen, die am UN Global Compact teilnehmen, können die Entsprechenserklärung auch als COP nutzen.
  • Um die Mindestanforderungen des UN Global Compact zu erfüllen, sollte die Entsprechenserklärung zusätzlich eine Erklärung der Geschäftsführung zum fortdauernden Engagement des Unternehmens im UN Global Compact und zu weiteren Anstrengungen zur Umsetzung und Förderung der zehn Prinzipien enthalten.
  • Zusätzlich zu der Erfüllung der Mindestanforderungen werden Unternehmen beim Hochladen des COP gefragt, mit welchen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) sie sich in ihrem Fortschrittsbericht bereits befassen. Beschäftigt sich ein Unternehmen noch nicht mit den SDGs, muss es hier keine Angaben machen.
  • Im Gegensatz zum COP handelt es sich beim DNK um einen Berichtstandard, dessen Erfüllung durch das DNK-Büro überprüft wird. Dies ist beim COP nicht möglich, da es sich nicht um einen Berichtsstandard, sondern ein Berichtsformat handelt. Zudem muss der COP jährlich veröffentlicht werden, die Aktualisierung der DNK-Entsprechenserklärung erfolgt hingegen auf freiwilliger Basis.

Hier gelangen Sie zum detaillierten Abgleich.

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